Die Einführung der elektronischen Rechnung in Frankreich betrifft auch Selbstständige und Micro-Entrepreneurs (Kleinstunternehmer im französischen Micro-Regime), auch wenn sie keine Mehrwertsteuer berechnen. Dieser Ratgeber bleibt bewusst sachlich: Der Zeitplan wurde bereits geändert und kann erneut geändert werden. Jedes Datum unten sollten Sie daher in der offiziellen Quelle prüfen, bevor Sie entscheiden. Verfasst am 10.10.2026.
Was „elektronische Rechnung“ bedeutet
Gemeint ist nicht, ein PDF per E-Mail zu schicken. Eine elektronische Rechnung ist eine strukturierte Datei (Formate wie Factur-X, UBL oder CII), die über eine von der Verwaltung zugelassene Plattform (plateforme agréée) ausgetauscht wird. Diese Plattform übermittelt die Rechnung an den Kunden und gibt die relevanten Daten an die französische Steuerverwaltung weiter. Drei Begriffe sind auseinanderzuhalten:
- der Empfang: die Rechnungen Ihrer Lieferanten in elektronischer Form empfangen können;
- der Versand: eigene Rechnungen über eine zugelassene Plattform an gewerbliche Kunden ausstellen;
- das E-Reporting: der Verwaltung die Daten bestimmter Geschäftsvorfälle melden, für die keine elektronische Rechnung ausgestellt wird (zum Beispiel Verkäufe an Privatpersonen).
Der Zeitplan: in der offiziellen Quelle prüfen
Nach dem Zeitplan, der zum Zeitpunkt der Abfassung veröffentlicht war und von der Fachpresse wiedergegeben wird, würde die Pflicht, elektronische Rechnungen zu empfangen, ab dem 1. September 2026 für alle Unternehmen gelten und die Pflicht zum Versand ab dem 1. September 2027 für kleine und mittlere Unternehmen, darunter die Micro-Entrepreneurs. Diese Daten stammen nicht aus dem Code von SheepOS, und wir konnten sie nicht direkt auf einer offiziellen Seite bestätigen: bitte prüfen Sie sie auf economie.gouv.fr (elektronische Rechnungsstellung) und impots.gouv.fr.
Sind Sie betroffen, wenn Sie in der französischen Franchise en base de TVA sind?
Ja, das Prinzip betrifft in Frankreich steuerpflichtige Unternehmen, auch solche in der französischen Franchise en base de TVA (Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmen): Von der Mehrwertsteuer befreit zu sein entbindet grundsätzlich nicht von der Pflicht zum Empfang und, je nach Zeitplan, zum Versand. Die Sonderfälle (Privatkunden, ausländische Kunden, ausgenommene Tätigkeiten) sind auf den offiziellen Seiten beschrieben: Prüfen Sie Ihren Fall.
Ihre Roadmap in fünf Schritten
- Prüfen Sie den Zeitplan, der für Sie gilt, in der offiziellen Quelle.
- Wählen Sie eine zugelassene Plattform (die Steuerverwaltung führt die offizielle Liste). Sie können sie wählen und wechseln, nach den jeweils geltenden Regeln.
- Aktualisieren Sie Ihre Kundendaten: SIREN-Nummer, Rechnungsadresse und, falls sie abweicht, Lieferadresse.
- Ergänzen Sie Ihre Rechnungen: unter anderem Kategorie des Geschäftsvorfalls (Lieferung von Waren, Dienstleistung oder beides) und Option zur Zahlung der Mehrwertsteuer nach Rechnungsstellung (Soll-Versteuerung). Siehe die Pflichtangaben.
- Testen Sie mit einem Kunden oder Lieferanten: versenden, empfangen, per Gutschrift korrigieren.
Was sich nicht ändert
Die zeitlich fortlaufende, lückenlose Nummerierung, die Pflicht zur Angabe Ihrer gesetzlichen Angaben, die Korrektur per Gutschrift und die Aufbewahrung der Dokumente bleiben Grundpfeiler. Die elektronische Rechnung kommt zu diesen Regeln hinzu; sie ersetzt sie nicht.
Wo steht SheepOS?
SheepOS stellt noch keine elektronischen Rechnungen aus und ist derzeit keine zugelassene Plattform: Der Empfang und anschließend der Versand über eine zugelassene Plattform sind geplant, ohne garantierten Termin. Bis dahin bereitet die Software den Boden: Ausgestellte Rechnungen tragen bereits die Kategorie des Geschäftsvorfalls und die Option zur Mehrwertsteuer nach Rechnungsstellung, sofern Sie diese angeben, die Nummerierung ist lückenlos, eine ausgestellte Rechnung ist festgeschrieben und wird per Gutschrift korrigiert. Sie können außerdem das Format Factur-X an Ihre Rechnungs-PDFs anhängen (zu Beginn deaktivierte Einstellung): Das macht die Daten für eine Software lesbar, ersetzt aber nicht die zugelassene Plattform, und es wird nichts hinterlegt. Eine Vorstellung des Vorgehens finden Sie auf der Seite elektronische Rechnung 2026.
Das Wichtigste in Kürze
Für Selbstständige läuft es auf drei Schritte hinaus: das für Sie geltende Datum kennen (in der offiziellen Quelle), eine zugelassene Plattform wählen und vollständige Kundenstammdaten pflegen. Verlassen Sie sich nicht auf einen anderswo abgeschriebenen Zeitplan, auch nicht auf diesen: Prüfen Sie erneut, bevor Sie handeln.
Fragen vor der Wahl einer Plattform
Nicht alle zugelassenen Plattformen bieten dieselben Leistungen. Prüfen Sie vor einer Bindung:
- ob sie für Ihre Tätigkeit Versand und Empfang unterstützt;
- was sie bei einem geringen Rechnungsvolumen kostet (manche Angebote sind kostenlos oder begrenzt, andere rechnen pro Rechnung ab);
- wie sie mit Ihrem aktuellen Rechnungsprogramm zusammenspielt: erneute Eingabe, Import oder Anbindung;
- wie Sie Ihre archivierten Rechnungen zurückerhalten, wenn Sie die Plattform wechseln;
- wo die Daten gehostet werden und welcher Support angeboten wird.
Nehmen Sie sich Zeit für einen Vergleich: Die Liste der zugelassenen Plattformen wird auf der offiziellen Website der französischen Steuerverwaltung aktuell gehalten und ist die einzige maßgebliche Referenz.
Häufige Fragen
Ist ein Micro-Entrepreneur in der französischen Mehrwertsteuerbefreiung (franchise en base de TVA) betroffen?
Das Prinzip betrifft auch Unternehmen in der französischen Franchise en base de TVA. Die Sonderfälle sind auf den offiziellen Seiten beschrieben: bitte prüfen.
Braucht man eine zugelassene Plattform?
Ja, um elektronische Rechnungen zu versenden und zu empfangen: Die offizielle Liste führt die französische Steuerverwaltung.
Stellt SheepOS elektronische Rechnungen aus?
Teilweise: SheepOS empfängt bereits die E-Rechnungen Ihrer Lieferanten. Es ist bereit für die Reform, die zugelassene Plattform ist noch anzubinden; der Versand über die Plattform folgt, ohne garantierten Termin.
Offizielle Quellen
- economie.gouv.fr: Elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen (Frankreich) (abgerufen am 10. Oktober 2026)
- impots.gouv.fr: Website der französischen Steuerverwaltung (abgerufen am 10. Oktober 2026)
- Service-public.fr: Pflichtangaben auf einer Rechnung (Frankreich) (abgerufen am 10. Oktober 2026)
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Steuer-, Buchhaltungs- oder Rechtsberatung: Die Beträge sind Richtwerte, und die Regeln ändern sich. Lassen Sie Ihre Situation von der zuständigen Behörde oder Ihrem Steuerberater bestätigen.
